Organisation des Unterrichts

Aufnahmebedingungen

In der Regel erfolgt die Aufnahme in die Schule für Kranke, wenn ein Kind/ Jugendlicher aus medizinischer Sicht mehr als vier Wochen im Jahr stationär oder teilstationär behandelt werden soll. Die Sonnenschule steht in engem Kontakt mit der jeweiligen Stammschule.


VERORDNUNG ÜBER DIE SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG, DEN HAUSUNTERRICHT UND DIE SCHULE FÜR KRANKE (SCHG AO-SF)

§ 42 Aufnahme in die Schule für Kranke, Unterricht

  1. In die Schule für Kranke werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder in einer vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können.
  2. Die Schule für Kranke bildet Lerngruppen, soweit nicht Einzelunterricht aus medizinischen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
  3. Über den sonderpädagogischen Förderbedarf gemäß §§ 5 bis 9 entscheidet für die Dauer des Besuchs der Schule für Kranke die Schulleiterin oder der Schulleiter; ein Verfahren gemäß §§ 3 bis 18 findet nicht statt. Über sonderpädagogischen Förderbedarf gemäß § 10 entscheidet die Schulaufsicht.
  4. Für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit einem gemäß § 13 festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf gelten §§ 19 bis 36 dieser Verordnung, für die übrigen Schülerinnen und Schüler die Ausbildungsordnungen der allgemeinen Schulen. Das Ministerium erlässt ergänzende Richtlinien für die Schule für Kranke.

        [Auszug aus: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf]

                              

Kinder im Grundschulalter erhalten in der Schule für Kranke vorwiegend Unterricht in Mathematik und Deutsch. Jugendliche der Sekundarstufen I und II werden zusätzlich in bis zu drei Fächern, z.B. Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterrichtet. Die genannten Fächer sind für den Schulerfolg besonders wichtig. Aber auch in anderen Fächern ist Unterricht möglich, wenn davon die Versetzung oder der Schulabschluss abhängig ist (z.B. Grund- oder Leistungskurse für das Abitur) oder um Lernfreude und Erfolgserlebnisse zu vermitteln sowie Neigungen und Interessen zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke erhalten wie Kinder und Jugendliche an anderen Schulen Zeugnisse. Allerdings erstellt die Sonnenschule keine eigenen Zeugnisse, sondern arbeitet hierbei eng mit den Heimatschulen zusammen.
In der Schule für Kranke richten sich Zeitpunkt und Dauer des Unterrichts nach der gesundheitlichen Verfassung, der Ausdauer und der augenblicklichen Leistungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen und erfolgen in Abstimmung mit den Ärztinnen und Ärzten. Entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten findet der Unterricht in regelrechten Klassen oder in Kleingruppen statt. Aus medizinischen und organisatorischen Gründen ist jedoch manchmal nur Einzelunterricht möglich.

Spezielle Hilfsmittel erleichtern den Schülerinnen und Schülern das schulische Lernen.
An der Schule für Kranke arbeiten Lehrkräfte aller Schulformen. Sie verfügen entweder über eine sonderpädagogische Ausbildung oder über umfassende pädagogisch-psychologische Kenntnisse. Eine mehrjährige Berufserfahrung an anderen Schulen ist wünschenswert.
Neben der Kooperation mit der Herkunftsschule ist die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal zwingend. Außerdem stehen die Lehrkräfte der Schule für Kranke in engem Kontakt zu den Eltern. Dies gilt insbesondere für die Schullaufbahnberatung.