Organisation des Unterrichts
Aufnahmebedingungen
In der Regel erfolgt die Aufnahme in die Schule für Kranke, wenn ein Kind/ Jugendlicher aus medizinischer Sicht mehr als vier Wochen im Jahr stationär oder teilstationär behandelt werden soll. Die Sonnenschule steht in engem Kontakt mit der jeweiligen Stammschule.
VERORDNUNG ÜBER DIE SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG, DEN HAUSUNTERRICHT UND DIE SCHULE FÜR KRANKE (SCHG AO-SF) § 42 Aufnahme in die Schule für Kranke, Unterricht
[Auszug aus: www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf]
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Kinder im Grundschulalter erhalten in der Schule für Kranke vorwiegend Unterricht in Mathematik und Deutsch. Jugendliche der Sekundarstufen I und II werden zusätzlich in bis zu drei Fächern, z.B. Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterrichtet. Die genannten Fächer sind für den Schulerfolg besonders wichtig. Aber auch in anderen Fächern ist Unterricht möglich, wenn davon die Versetzung oder der Schulabschluss abhängig ist (z.B. Grund- oder Leistungskurse für das Abitur) oder um Lernfreude und Erfolgserlebnisse zu vermitteln sowie Neigungen und Interessen zu berücksichtigen.
Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke erhalten wie Kinder und Jugendliche an anderen Schulen Zeugnisse. Allerdings erstellt die Sonnenschule keine eigenen Zeugnisse, sondern arbeitet hierbei eng mit den Heimatschulen zusammen.
In der Schule für Kranke richten sich Zeitpunkt und Dauer des Unterrichts nach der gesundheitlichen Verfassung, der Ausdauer und der augenblicklichen Leistungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen und erfolgen in Abstimmung mit den Ärztinnen und Ärzten. Entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten findet der Unterricht in regelrechten Klassen oder in Kleingruppen statt. Aus medizinischen und organisatorischen Gründen ist jedoch manchmal nur Einzelunterricht möglich.
Spezielle Hilfsmittel erleichtern den Schülerinnen und Schülern das schulische Lernen.
An der Schule für Kranke arbeiten Lehrkräfte aller Schulformen. Sie verfügen entweder über eine sonderpädagogische Ausbildung oder über umfassende pädagogisch-psychologische Kenntnisse. Eine mehrjährige Berufserfahrung an anderen Schulen ist wünschenswert.
Neben der Kooperation mit der Herkunftsschule ist die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal zwingend. Außerdem stehen die Lehrkräfte der Schule für Kranke in engem Kontakt zu den Eltern. Dies gilt insbesondere für die Schullaufbahnberatung.