Leistungsbewertung

 

In diesem Leistungskonzept werden die vom Kollegium der Sonnenschule vereinbarten Grundsätze zu den Leistungsanforderungen und zur Leistungsbeurteilung und -bewertung beschrieben. Diese werden mit Schülern, Eltern, Stammschulen und Ärzten, Therapeuten und Klinikmitarbeitern kommuniziert.

Das erkrankte Kind/ den erkrankten Jugendlichen in seiner

besonderen Situation zu verstehen, zu fördern und zu begleiten,

sind wichtige Aufgaben des Unterrichts an der Sonnenschule.

Unter Berücksichtigung seiner jeweiligen Belastbarkeit soll der erkrankte Schüler nach Möglichkeit in seiner Schullaufbahn gehalten werden und auch nach langer krankheitsbedingter Abwesenheit von seiner Stammschule wieder Anschluss finden können.

 

Rechtliche Grundlagen

In Abhängigkeit von der jeweiligen gesundheitlichen Belastbarkeit erhalten Kinder der Primarstufe in der Schule für Kranke vorwiegend Unterricht in Mathematik und Deutsch. Jugendliche der Sekundarstufen I und II können abhängig von der Tagesstruktur zusätzlich in weiteren Fächern, z. B. Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterrichtet werden. Zeitpunkt und Dauer des Unterrichts richten sich nach der gesundheitlichen Verfassung, der Ausdauer und der augenblicklichen Leistungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen und erfolgen in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten.

Grundlage der Leistungsbeurteilung und -bewertung sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der allgemeinen Schulen.

Für Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten zudem die in der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung festgelegten unterrichtlichen Regelungen. (vgl. AO-SF §47 und Richtlinien der Schule für Kranke 1985, Heft 6601).

Die Schule für Kranke orientiert sich in ihrem unterrichtlichen Angebot an den Lehrplänen der Stammschule, zu der der Schüler gehört. Infolgedessen erfolgen die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen und die Ausstellung von Zeugnissen in der Regel in der Verantwortung der Stammschule. Bei der Leistungsbewertung und bei Zeugnissen wird u. U. auf den Nachteilsausgleich hingewiesen. Hierzu ist die Kooperation zwischen der Stammschule und der Schule für Kranke erforderlich. In enger Absprache mit der Stammschule können, wenn es der Gesundheitszustand der Schülerin bzw. des Schülers zulässt, an der Schule für Kranke Klassenarbeiten geschrieben werden. Hierzu senden Stammschulen Unterlagen an die Schule für Kranke. Die Bewertung von einzelnen schriftlichen Leistungen ist in Abstimmung mit der Stammschule vorzunehmen.

(vgl.: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Kranke/index.html und

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Service/Ratgeber/Nachteilsausgleiche/index.html)

 

Unser Leistungsverständnis

Wir beurteilen Schülerleistungen orientiert am individuellen Lern- und Entwicklungsstand der Schüler (individuelle Bezugsnorm) und an den vorgegebenen Lernzielen (kriteriengeleitete Bezugsnorm), d.h. der Schüler erhält eine persönliche Rückmeldung über seine Lernbemühungen und seinen Lernfortschritt hinsichtlich der an ihn gerichteten Leistungsanforderungen.

Die Beschreibung seines Leistungsstandes erfolgt in Form einer Beurteilung in mündlicher oder schriftlicher Form, aus der sich ggf. notwendige weitere Lernschritte ergeben.  Auf diese Weise erhält auch die Lehrkraft selbst eine Auskunft über die Qualität und den Erfolg ihres Unterrichts. Von einer Leistungsbewertung innerhalb von Notenstufen (soziale Bezugsnorm) sehen wir ab, da einerseits ein Vergleich mit einer Schulklasse als Referenzgruppe nicht möglich ist und andererseits in vielen Fällen, angesichts der besonderen Situation des Krankseins und des jeweiligen Krankheitsbildes, diese zu einer nicht gesundheitsförderlichen Überforderung und zu Leistungsdruck führen kann.

Unsere pädagogische Arbeit ist geprägt von einem ganzheitlichen Blick auf unsere Schüler mit ihren Stärken, Schwächen und krankheitsbedingten Einschränkungen. So steht die schulische Rehabilitation sowie die pädagogische Begleitung und Stabilisierung in der Behandlungs- und Gesundungsphase im Vordergrund. Die auf den Richtlinien und Bildungsstandards aufbauenden Lehrpläne und inhaltlichen Vorgaben der jeweiligen Stammschule, werden in ihren Anforderungen dem individuellen Krankheitszustand und den Lernfähigkeiten des Schülers angepasst.

Dies kann dazu führen, dass die Leistungsbeurteilung zeitweise ganz ausgesetzt werden muss. Diese Individualisierung der Leistungsanforderung reicht von der schrittweisen Anbahnung von Leistungsbereitschaft bis hin zur Leistungserbringung entsprechend der Anforderungen der Stammschule, die auch das Schreiben der dort gestellten Klassenarbeiten und Abschluss- prüfungen beinhalten kann. Die Steigerung der Leistungsanforderungen und -förderung im Prozess der Gesundwerdung sind ein wesentlicher Aspekt auf dem Weg zu einem normalisierten Schulalltag und bereiten die Reintegration in die Stammschule vor.

Wir legen Wert auf:

  • Ermutigung und Unterstützung
  • Gespräche über „leisten können/ nicht können, wollen, müssen, …“
  • Passung der Leistungsanforderungen zum diagnostizierten Lernstand und zur gesundheitlichen Verfassung des Schülers
  • Feedback- Systeme für erbrachte Leistungen: Tokensysteme, Lernberatungsgespräche, Urkunden, …
  • Transparenz hinsichtlich der Lern- und Förderziele: „Was hast du dir vorgenommen, wo stehst du jetzt, was ist dein nächster Schritt, welche Unterstützung benötigst du?“
  • Dokumentation der Lernfortschritte

 

Beurteilung von Schülerleistungen

Gemäß der rechtlichen Bestimmungen richten sich Zeitpunkt und Dauer des Unterrichts an der Sonnenschule nach der gesundheitlichen Verfassung, der Ausdauer und der augenblicklichen Leistungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen. In der Regel wird jeder Schüler im Umfang von 15 bis 20 Wochenstunden bei uns unterrichtet, wobei Abweichungen in beide Richtungen möglich sind.

Die Leistungsbeurteilung unserer Schüler bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die, wie oben bereits erläutert, rechtskonform auf den Lehrplänen der Stammschulen basieren und die inhaltlichen Vorgaben der Stammschulen berücksichtigen. Grundlage und Orientierung für die Förderung fächerübergreifender Kompetenzen bietet für die Lehrkräfte unsere schuleigene Methodensammlung. Eine verbindliche Orientierung der Unterrichtsarbeit aller Lehrkräfte an eigenen schulinternen Lehrplänen für alle Jahrgänge und Schulformen mit ihren unterschiedlichen Bildungsgängen lässt sich unseres Erachtens weder aus den zurzeit gültigen Richtlinien der Schulen für Kranke noch aus den Vorgaben des Schulministeriums NRW ableiten, noch wird sie der „Brückenfunktion“ unserer Schulform und den Bedürfnissen unserer Schüler gerecht.

Ab Beginn des Schulbesuches bei uns werden sowohl schriftlich als auch mündlich erbrachte Leistungen und Schülerbeobachtungen durch die Lehrkraft genutzt, den Lernstand und die Lernentwicklung des Schülers festzustellen, die durch diverse Maßnahmen zur weiteren Förderung ergänzt werden, ggf. untermauert durch förderdiagnostische Verfahren.

Sowohl Lerninhalte als auch festgestellte Lernfortschritte werden regelmäßig in unserem Formular „Wochenbericht“ schriftlich dokumentiert und ab der vierten Unterrichtswoche daraus abgeleitete Förderziele und -maßnahmen in einen Förderplan aufgenommen.

Listen mit vorhandenen Materialien zur Überprüfung des individuellen Lernstands sowie zur Förderdiagnostik wurden vom Kollegium erstellt und sind allen Lehrkräften zugängig. Seit dem Schuljahr 2017/2018 nutzt das Kollegium die „Online- Diagnose“ der Westermanngruppe.

Bei der Auswahl von Zielen und Methoden schenken wir der besonderen Situation des Krankseins Beachtung und suchen Leistungsdruck sowie Überforderung der Schüler generell zu vermeiden. Eine sukzessive Steigerung der Anforderungen streben wir nach Möglichkeit an.

 

Spezialgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie:

Im besonderen Kontext der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen wir, fallabhängig, zuweilen Schüler an ihre fachlichen oder persönlichen Leistungsgrenzen, um eine realistischere Selbsteinschätzung aufbauen zu können und, eingebettet in den Schonraum Schule für Kranke/ Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein wenig „herausfordernde Normalität“ zu erfahren. Einige Schüler zeigen in unserer Schule besonderes Interesse an bestimmten Themen und Aktivitäten und erbringen besondere Leistungen, z.B. Teilnahme an Kunstprojekten, Yoga, Fotografie oder besonderes Engagement an Projekttagen, Schul- und Sportfesten. Diese besonderen Leistungen werden honoriert, indem sie den Stammschulen mitgeteilt und in den Schulberichten Berücksichtigung finden.

 

Schriftliche Leistungsnachweise werden nur verlangt, wenn der Krankheitszustand es erlaubt. Klassenarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen werden von der Stammschule an uns geschickt und, wenn es der Gesundheitszustand der Schüler zulässt und ihre fachliche Vorbereitung sichergestellt ist, bei uns geschrieben.

Die Bewertung liegt in der Hand der jeweiligen Stammschule. Auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird ggf. hingewiesen. In Einzelfällen ist es auch möglich in Absprache mit der Stammschule ein Referat, eine Facharbeit o.ä. im Sinne einer „sonstigen Leistung“ zur Leistungsbewertung heranzuziehen. Die im Einzelfall zu bestimmenden Verfahrensweisen für Abiturprüfungen werden von der Schulleitung in enger Abstimmung mit der Stammschule und dem zuständigen  Schulaufsichtsbeamten der Bezirksregierung vorgenommen.

Kehrt ein Schüler an seine Stammschule zurück oder wechselt er an eine andere Schule, so informiert die Sonnenschule nach einer Bedarfsabfrage die entsprechende Schule in schriftlicher Berichtsform über die unterrichteten Lerninhalte,die Belastbarkeit und die erbrachten Leistungen.

 

Die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen und die Ausstellung von Zeugnissen liegt in der Verantwortung der Stammschule. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen der Stammschule und der Sonnenschule erforderlich. Wurde ein Schüler mindestens vier Wochen bei uns unterrichtet, schreiben wir nach Rücksprache mit der Stammschule bei Bedarf ein Vorschlagszeugnis in Form eines schriftlichen Berichtes, das Aufschluss gibt über die Unterrichtsinhalte, den Leistungsstand und die Lernentwicklung des Schülers.

Die Leistungen, die der Schüler in der Sonnenschule erbracht hat, können im Zeugnis der Stammschule berücksichtigt werden. Über Form und Inhalt des Zeugnisses entscheidet die Stammschule. Auch hier wird ggf. auf einen Nachteilsausgleich hingewiesen.